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Wasser ist Leben

In den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnungsanlagen an der Ruhr wird der Wasserversorgung Vorrang vor allen anderen Nutzungen eingeräumt. Seit mehr als 100 Jahren werden hier in Flussnähe großräumige Areale für die Wassergewinnung genutzt. Zum Schutz des Grundwassers und des Oberflächenwassers im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen haben Behörden auf Grundlage des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen Wasserschutzgebiete im Ruhrtal ausgewiesen.

Diese Schutzgebiete untergliedern sich in der Regel in eine weitere Schutzzone (Zone III), eine engere Schutzzone (Zone II) und den Fassungsbereich der Wassergewinnung (Zone I). Mit zunehmender Nähe zu den Brunnen/Gewinnungsanlagen verschärfen sich die Auflagen und Schutzbestimmungen. Die Wasserschutzzone I schützt die eigentliche Fassungsanlage  im Nahbereich. Jegliche anderweitige Nutzung ist verboten und der Öffentlichkeit ist der Zutritt nicht gestattet. Die engere Wasserschutzzone II beschränkt sich im Allgemeinen an der Ruhr auf die Talaue und ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Hier gelten aber z. B. Nutzungsbeschränkungen für Bebauung und Landwirtschaft.

Durch diese weitgehend ungestörten Lebensbedingungen im Ruhrtal konnten sich Fauna und Flora sehr geschützt entwickeln. Da die Belange des Wasserschutzes mit denen des Naturschutzes häufig deckungsgleich sind, konnten im Laufe der Jahrzehnte große Bereiche des Ruhrtals als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.