Trinkwassergewinnung an der Ruhr
Über 240 Mio. m³ Trinkwasser pro Jahr für die Menschen im Einzugsgebiet
Trinkwasser ist das best kontrollierteste Lebensmittel. Damit das Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen geeignet ist, muss es hinsichtlich chemischer Inhaltsstoffe und mikrobiologischer Beschaffenheit hohe Anforderungen erfüllen. Die menschliche Gesundheit darf durch den Genuss oder die Verwendung von Trinkwasser nicht gefährdet werden, d.h. es muss frei sein von Krankheitserregern und solchen chemischen Stoffen, die Krankheiten verursachen können. Zudem soll Trinkwasser zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.
Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich geregelt.
Die Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der europäischen "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)" in deutsches Recht. Die TrinkwV (2001) weist eine Reihe von Abweichungen auf, die eine Verschärfung des deutschen gegenüber dem europäischen Recht darstellen.
Die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen obliegt den einzelnen Wasserversorgern sowie den Gesundheitsämtern bei den Gemeinden. Aufgabe der Versorgungsunternehmen ist die routinemäßige wie periodische Durchführung von Wasseruntersuchungen, deren Ergebnisse direkt dem zuständigen Gesundheitsamt zu berichten sind. Überdies führt das Gesundheitsamt regelmäßige Kontrollen der Wasserwerke durch.
Mit dem Trinkwasser aus den AWWR-Wasserwerken werden die Menschen im gesamten Ruhrgebiet, im Münstland und im Sauerland versorgt. Zum Einzugsbereich der Wasserwerke gehören auch Nebenflüsse wie Möhne, Hönne, Lenne, Volme und Ennepe. Die jährliche Wasserförderung aus der Ruhr beträgt rund 240 Millionen Kubikmeter. Einige AWWR-Mitglieder haben neben ihren Wasserwerks-Standorten an der Ruhr weitere Werke an den Nebenflüssen oder in anderen Flussgebieten.