Gemeinsame Verantwortung und kooperatives Handeln
zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Arnsberg, 25. August 2006
Die Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrer Ressourcen ist ein vorrangiges Ziel für Umwelthandeln, Gesundheitsvorsorge und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.
Unser Land ist das ökonomische Herz Deutschlands. Dichte Besiedlung, Industrie und Strukturwandel prägen weite Teile von NRW. Nirgendwo sonst ist das Nebeneinander von industriell geprägten Regionen und ländlichen Räumen so dicht wie bei uns. Das gilt insbesondere für die Region im Einzugsbereich der Ruhr mit einer besonders vielfältigen Nutzung der Gewässer.
Die zuverlässige Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser ist unter diesen kom¬plexen Voraussetzungen eine besonders anspruchsvolle Aufgabe. Dieser Verant¬wortung stellen sich die Wasserwerke an der Ruhr und das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen mit ganzer Kraft. Wegen nicht ausreichender Grundwasservorkommen bleibt die Ruhr unverzichtbare Basis für unsere Trinkwassergewinnung. Aufgabe der Wasserversorgungsunternehmen ist es, fünf Millionen Menschen, Gewerbe und Industrie im Ruhrgebiet und darüber hinaus mit jährlich rund 300 Millionen Kubikmetern Trinkwasser zu versorgen.
Wir handeln in gemeinsamer Verantwortung für Trinkwasser mit eindeutig hoher und einwandfreier Qualität. Das Vorsorgeprinzip bestimmt unser Handeln. Ein nachhaltiger Gewässerschutz ist deshalb unabdingbare Voraussetzung für eine sichere Trinkwasserversorgung. Wir reagieren zügig und entschlossen auf neue Herausforderungen im Trinkwasserschutz. Wir setzen auf vorbeugende Strategien, um potenziellen Risiken effektiv und frühzeitig zu begegnen.
Die unmittelbare Verantwortung für die Trinkwasserqualität tragen die Wasserversorger. Das Land ist dabei Garant und Partner. Auf dieser Basis gestalten wir die Zukunftssicherung der Trinkwasserversorgung an der Ruhr - kooperativ, mit folgenden Grundsätzen und schrittweise umzusetzenden Maßnahmen:
Die Qualität der Wasserversorgung an der Ruhr befindet sich auf einem hohen Niveau. Ihre Struktur ist historisch gewachsen. Dazu gehören die Talsperren des Ruhrverbandes als Rückgrat der Wasserversorgungen und des Hochwasserschutzes, die darüber hinaus Gewinn für die Region bedeuten, indem sie unter anderem der Erholung dienen. Das gewachsene System bewährt sich bis heute als ein Beispiel für die vielfältigen, wasserwirtschaftlich abgestimmten Nutzungen eines Flusseinzugsgebietes. Wir wollen diese Leistungsfähigkeit für die Zukunft erhalten und entwickeln und dazu an neue Anforderungen und Gegebenheiten anpassen.
- Umfassende Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von diffusen Eintragungen und punktuellen Einleitungen sind für das Wasserwirtschaftssystem im Einzugsgebiet der Ruhr selbstverständlich, um die hochwertige Nutzung der Ruhr zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Dies betrifft auch die kommunale und die industrielle Abwasserbeseitigung. Es gilt ebenso für die land- und forstwirtschaftliche Flächennutzung im Einzugsgebiet.
- Wir stehen klar zu hohen Qualitätszielen für das Trinkwasser, wie sie sich insbesondere aus den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, der EG-Trinkwasserrichtlinie, den WHO-Guidelines und den Empfehlungen der Trinkwasserkommission ableiten lassen. Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen wollen wir die Qualitätsziele - ohne dass es einen nordrheinwestfälischen Sonderweg geben soll - fortschreiben. Dazu vereinbaren wir einen ständigen Informationsaustausch.
- Wir wollen dort eine noch höhere Sicherheit erreichen, wo es um das Vorkommen relevanter Schadstoffe im Roh- und Trinkwasser geht. Das ist für uns eine grundsätzliche Aufgabenstellung - unabhängig vom aktuellen Auftreten von Perfluorierten Tensiden in der Ruhr. Das Auftreten regionaler Konzentrationsspitzen dieser Stoffgruppe belegt die Bedeutung des vorsorgenden Ressourcenschutzes für alle Gewässernutzungen und die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Aufbereitung. Geboten ist die konsequente Umsetzung der geltenden Regelungen. Für künftige Verbesserungen beim Ausbringen von gewässerrelevanten Schadstoffen haben wir mit den vorliegenden guten, kooperativen Erfahrun¬gen - z. B. im Zusammenhang mit Pflanzenschutz- und -behandlungsmitteln - eine tragfähige Basis.
- Die AWWR bekräftigt, dass sie gewährleisten muss, dass das Rohwasser mit den geeigneten Methoden so aufbereitet wird, dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist. Die Aufbereitung des Rohwassers muss dabei so beschaffen sein, dass ein genügend großer Sicherheitsabstand zu gesundheitlich bedenklichen Werten eingehalten wird.
- Auf der Grundlage vorliegender Daten und Erkenntnisse nehmen wir eine Be¬lastungsabschätzung zu den relevanten Stoffeinträgen und mikrobiologischen Verunreinigungen vor. Zusammen mit Überlegungen, Stoffeinträge an der Quelle zu verhindern und einer sorgsamen Analyse der Wirksamkeit der Abwasserreinigungs- und der Trinkwasseraufbereitungsanlagen werden wir - auch vor dem Hintergrund des sich ergebenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses - eine Priorisierung von Maßnahmen im Einzugsgebiet vornehmen.
- Hieran wird sich auf der Grundlage klar definierter Zielvorgaben die standortspezifische Ertüchtigung der Anlagen anschließen, die diese nicht erfüllen.
- AWWR, Umwelt- und Gesundheitsbehörden handeln bereits. Die Belastungsabschätzung wird unverzüglich noch bis Ende dieses Jahres erarbeitet, damit die Planung und die Umsetzung der weiteren Schritte zügig erfolgen können.
- Der Umweltminister und die AWWR sind sich einig, dass die Vermeidung potenzieller Risiken für unsere Gewässer und unser Trinkwasser ein vorrangiges Ziel der Umweltpolitik - in wachsendem Maß auch auf europäischer Ebene - ist. Daher wird das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seine Bemühungen um ein Verbot bzw. die Reduzierung des Eintrages von relevanten Schadstoffen konsequent weiterverfolgen.
Eckhard Uhlenberg MdL
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Hansjörg Sander
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr
Dr. Gerhard Bundermann
Stellvertr. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr