Fracking in Deutschland kann Erdgas aus Russland nicht ersetzen
AWWR fordert weiterhin ein Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten im Einzugsgebiet der Ruhr
Im Zuge der aktuellen Diskussion, sich vom russischen Erdgas unabhängig zu machen, hat sich neben anderen auch NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart für eine Überprüfung der NRW-Verbots und die Zulassung von unkonventionellem Fracking ausgesprochen. Laut einem Experten des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung könne damit theoretisch der Gasbedarf in Deutschland für zwei bis 24 Jahre gedeckt werden.
Im Jahr 2015 wurde Fracking in NRW mittels Verankerung im Landesentwicklungsplan gestoppt. Später wurde die Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking im Jahr 2016 durch ein Gesetzespaket deutschlandweit verboten. Nach einem Bericht zur Evaluierung des Regelungspakets zum Fracking von BMWi, BMU und BMF von Juni 2021 gilt dieses Verbot weiterhin. Empfehlungen zur Gesetzänderung wurden nicht abgegeben. Die AWWR unterstützt diese Auffassung. Der Schutz der Trinkwasserressourcen und somit die Sicherung der Trinkwasserqualität müssen auch weiterhin den Vorrang vor der Rohstoffgewinnung haben.
Mit einer Veröffentlichung einer eigenen Regionalstudie im September 2013 hatten AWWR und Ruhrverband gezeigt, dass ohnehin nur auf weniger als drei Prozent der Fläche der genehmigten Felder an der Ruhr eine Aufsuchung möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund hält die AWWR allein schon eine Deckung des Gasbedarfs von 2 Jahren in Deutschland mittels Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten für höchst fragwürdig. Zudem würde es angesichts der Gesetzeslage und fehlender Genehmigungen lange dauern, bis das erste Gas strömen würde. Fracking ist daher keine tragbare Lösung für das aktuelle Energieproblem und stellt für die Trinkwasserversorgung eine nicht hinnehmbare Gefährdung dar.