AWWR-Positionspapier zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Ruhr
1. Die AWWR unterstützt einen verbesserten Schutz der Wassergüte aller Gewässer:
- konsequente Anwendung des Verursacherprinzips
- Abbau von Vollzugsdefiziten
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
2. Die AWWR befürwortet eine Güte-Überwachung der Ruhr, ihrer Zuflüsse und des Grundwassers entsprechend der Erfordernisse zur Sicherung der Trinkwasserqualität und beteiligt sich daran.
- Trinkwassernormen basieren auf dem Gesundheits- und nicht auf dem Umweltschutz
3. Die AWWR und ihre Mitglieder sorgen für eine nachhaltige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung an der Ruhr - wo erforderlich mittels künstlicher Grundwasseranreicherung - und legen Wert auf eine güte- und mengensichernde Bewirtschaftung der Ruhr.
4. Die AWWR beurteilt die Ruhr unterhalb der Talsperren und die Unterläufe der größeren Nebenflüsse als erheblich veränderte Gewässer im Sinne der EU-WRRL.
5. Die AWWR bietet ihre Mitwirkung an der Aufstellung von Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen im Rahmen der Sicherung der Trinkwasserversorgung an der Ruhr an.
6. Die Mitglieder der AWWR erheben kostendeckende Trinkwasserpreise einschl. der Umwelt- und Ressourcenkosten, eventuell notwendige weitere Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung sind aus Mitteln zweckgebundener Gebühren oder Abgaben zu finanzieren.