Die Bereitstellung von Trinkwasser, dem Lebensmittel Nr. 1, ist einer der wesentlichen Aufträge der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Grundlage für die Trinkwassererzeugung vieler Wasserwerke an der Ruhr ist das technische Verfahren der künstlichen Grundwasseranreicherung durch das Oberflächenwasser der Ruhr. Die Ruhrwasserwerke von Winterberg bis Mülheim haben sich zur Sicherung ihres gemeinsamen wichtigen Ziels, der mengenmäßig stets ausreichende sowie qualitativ einwandfreien Trinkwassererzeugung für mehr als viereinhalb Millionen Menschen im Ruhrgebiet sowie in den angrenzenden Bereichen, zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e. V. (AWWR). In diesem Herbst feierte die AWWR ihr 75jähriges Bestehen.
Die Historie der Wasserwirtschaft an der Ruhr
Die Entwicklung des Ruhrreviers zur Montanregion war ohne eine ausreichende Wasserversorgung undenkbar, da sowohl Kohleförderung als auch Roheisenproduktion einen erheblichen Wasserbedarf aufweisen. Die wirtschaftliche Entwicklung fand ihren Ausgangspunkt im Ruhrtal, erfasste aber sehr bald auch das Einzugsgebiet der Emscher und der Lippe.
Die Gewinnung natürlich gebildeten Grundwassers, mit dem sich die Bürger und Betriebe anfangs versorgten, gestaltete sich zunehmend schwieriger. Zum einen konnte der erhöhte Bedarf der wachsenden Städte aus dieser Ressource nicht mehr gedeckt werden, zum anderen waren die Möglichkeiten für eine Wassergewinnung vor Ort durch den Bergbau gestört. Zudem traten wegen der ungeordneten Abwasserentsorgung erhebliche hygienische Probleme auf.
Aus den natürlichen wasserwirtschaftlichen Bedingungen in der Region ergab sich in der Folge die heute noch gültige Aufgabenverteilung der Flüsse. Die Lippe schied als Trinkwasserspender wegen ihres hohen natürlichen Salzgehalts von vornherein aus. Die Emscher wies bereits vor der Industrialisierung von Natur aus für eine Wasserversorgung ungünstige Verhältnisse auf und wurde nun noch zusätzlich durch Grubenwasser sowie gewerblich und häusliche Abwässer belastet. So wurde die Ruhr zum Fluss für die Trinkwassergewinnung.
Die Entwicklung der Ruhr zum Trinkwasserfluss und der Emscher zum Abwasserfluss des Ruhrgebiets gilt als heute beispielhafte großräumige wasserwirtschaftliche Aufgabenteilung. Dieser Aufteilung geht also nicht auf ein vorausschauendes übergreifendes Konzept zurück, sondern wurde aus der Notwendigkeit geboren, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung für das aufstrebende Revier zu sichern.
Durch Sondergesetze wurden die wasserwirtschaftlichen Zuständigkeiten geregelt, Wasserverbände auf genossenschaftlicher Basis wurden eingerichtet:
1899 der Ruhrtalsperrenverein – heute Teil des Ruhrverbands – zur Sicherung einer ausreichenden Wasserführung in der Ruhr für die Wasserbereitstellung der Wasserwerke an der Ruhr durch Planung, Bau und Betrieb von Talsperren im Ruhreinzugsgebiet.
1904 die Emschergenossenschaft mit den Aufgaben der Vorflutregelung und Abwasserbeseitigung in der Kernzone des rheinisch-westfälischen Industriegebiets.
1913 der Ruhrverband mit den Aufgaben der Abwasserentsorgung im Einzugsgebiet der Ruhr und der Reinhaltung des Flusses.
Somit waren die Voraussetzungen für eine gesicherte Wasserversorgung und geregelte Abwasserentsorgung und damit für die weitere Entwicklung der Region gegeben.
Anfänge der Trinkwasserversorgung an der Ruhr
Die öffentliche Wasserversorgung war schon immer originäre Aufgabe der Kommunen. Die finanzkräftigen Hellwegstädte wie zum Beispiel Essen (1864), Witten (1867), Bochum (1871) und Dortmund (1872) bauten ihre eigenen Wasserwerke an der Ruhr. Weitere Städte folgten zwischen 1880 und 1900 und in nur 20 Jahren entstanden über 100 Wasserwerke an der Ruhr. Im Jahr 1901 förderten die Ruhrwasserwerke bereits über 180 Mio. m³ Trinkwasser. Für die Städte und Gemeinden in der Emscherzone übernahmen die regionalen Wasserversorger GELSENWASSER und die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft die Wasserversorgung.
Die großen Entnahmen durch Industriebetriebe und Wasserwerke führten immer wieder zu Wassermengenproblemen, aber auch zu Einbußen für die Betreiber von Wasserkraftanlagen. Dieser Konflikt sollte durch Bau und Betrieb von Talsperren beigelegt werden (Gründung Ruhrtalsperrenverein 1899). Durch die Zugabe von Wasser aus den Talsperren in die Ruhr in Mangelzeiten konnte ein Interessenausgleich zwischen den Nutzern erzielt werden.
In dem Maße jedoch wie Industrie und Städte wuchsen, verschärften sich die wasserwirtschaftlichen Bedingungen an der Ruhr. Aufgrund des extremen Trockenjahres 1911 wurden dann 1913 mit Gründung des Ruhrverbands zwei richtungsweisende Gesetze zur umfassenden Regelung des Wasserhaushalts an der Ruhr auf den Weg gebracht – das Ruhrreinhaltungsgesetz und das Ruhrtalsperrengesetz.
Die Geschichte der AWWR
Die um die Jahrhundertwende entwickelten Strukturen für eine gesicherte Trinkwasserver- und geordnete Abwasserentsorgung hatten sich bewährt. Trotzdem kam es nach dem 2. Weltkrieg im Herbst 1947 zu einer besonders angespannten Wassermengensituation. Vom damaligen Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Nölting, wurde „ein besonderer Ausschuss von Vertretern der Ruhrwasserwerkewirtschaft für die Dauer der diesjährigen Wassermangelzeit gutgeheißen.“ Dieser Ausschuss der Ruhrwasserwerke hielt seine erste Sitzung am 14. Oktober 1947 in Gelsenkirchen ab.
Es war Krisenmanagement gefordert. Die Hauptaufgaben waren im Erlass des Ministers fest umrissen: Alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Ruhrwasserversorgung zu entlasten, wie beispielsweise durch Sparanweisungen an Industrie und Bevölkerung, Drosselung der Rohrnetzverluste unter Mithilfe des Bergbaus, Förderung der Arbeiten für den Rückpumpbetrieb an der Ruhr und Förderung der Einspeisung aus benachbarten Werken, Wasserläufen oder Kanälen sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Reduzierung des Ruhrwasserverbrauchs.
Der Ausschuss – unsere heutige Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr – ist also vom Ursprung her eine Notgemeinschaft, eingesetzt für den Augenblick mit einer klar formulierten zeitlich begrenzten Aufgabenstellung.
Die befürchteten Notmaßnahmen wurden nicht erforderlich. Anfang November 1947 beendeten ergiebige Niederschläge die angespannte Lage. Damit wäre erlasskonform auch die Arbeit des Ausschusses nach knapp einmonatiger Existenz beendet gewesen. Wieder war es der Wirtschaftsminister, der mit Datum vom 18. Februar 1948 das Fortbestehen des Ausschusses der Ruhrwasserwerke veranlasste und den Ausschuss aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen zur Ausschaltung der Gefahr des Wassermangels auch für kommende Wassermangeljahre bestehen ließ. Die nun langfristige Aufgabe des Ausschusses war „vorausschauend und in laufender Verbindung mit den zuständigen Dezernaten der Regierungen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die die Voraussetzung einwandfreier Wasserversorgung von Bevölkerung, Bergbau und Industrie im rheinischwestfälischen Industriegebiet sicherstellen.“
Wassermangel war das Thema, das im Herbst 1947 zur Einberufung des Ausschusses führte, Hochwasserschäden an den Wassergewinnungsanlagen in Verbindung mit einem Mangel an Arbeitskräften und Material das Thema im Frühjahr 1948. Im Januar 1949 wurde mit Sorge der zunehmende Anstieg der Keimzahlen im Ruhrwasser beobachtet und das Hygiene-Institut erstmals mit einbezogen. In einem Protokoll heißt es: „Die Wasserwerke drängten den Ruhrverband zu schneller und verstärkter Aktivität in allen Fragen der Reinhaltung der Ruhr“. Die Verschmutzung der Ruhr durch die nach dem 2. Weltkrieg aufstrebende Industrie bereitete zunehmend Sorgen.
Durch die Qualitätsprobleme war die Reputation der Trinkwasserversorgung in Gefahr. Erstmalig wurden Fragen der Öffentlichkeitsarbeit im Protokoll dokumentiert:
„Es bestand Einvernehmen darüber, dass bei allen Verhandlungen mit Behörden und Einleitern (Abwasser) darauf geachtet werden muss, dass die Öffentlichkeit nicht beunruhigt und die Wasserversorgung nicht in Misskredit gebracht wird." Einschaltung der Medien war kein Thema. Welch ein Unterschied zur heute gelebten Transparenz und Informationspolitik!
So musste sich der Ausschuss bereits in den ersten Jahren seines Bestehens notgedrungen mit den wesentlichen Fragen der Wasserwirtschaft beschäftigen:
Alle diese Punkte sind heute nach wie vor aktuell. Die Themen sind durchaus vergleichbar; allerdings: das Selbstverständnis hat sich gewandelt. Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr ist heute keine Notgemeinschaft mehr. Sie versteht sich vielmehr im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Aufgabenteilung an der Ruhr als aktiver vorausschauender und sachkundiger Interessenvertreter für die Ruhr und das Trinkwasser.
Es folgten wichtige ereignisorientierte Themen wie die Untersuchungen auf Radioaktivität zu Zeiten der Kernwaffentests in den 50er Jahren (auf die hier gewonnenen Erfahrungen konnte bei der Beurteilung der Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl zurückgegriffen werden) oder die großen Wassermengenprobleme im Jahrhundert-Trockenjahr 1959 vor Vollendung der Biggetalsperre, für die konkrete Maßnahmen zur Einschränkung des Wasserverbrauchs eingeleitet werden mussten.
Die immer komplexer werdenden Fragestellungen und die Erkenntnis um die zunehmende Belastung der Ruhr erforderten ab 1972 die Bildung von Fachausschüssen, Die heute noch so bestehenden Ausschüsse Wassergüte, Wassergewinnung und Öffentlichkeitsarbeit wurden gegründet. 1973 erschien erstmals der seitdem jährlich publizierte Ruhrwassergütebericht mit Erläuterungen zu den Untersuchungen und diversen Fachartikeln. Aktives Gestalten und aktive Einflussnahme für den Trinkwasserfluss „Ruhr“ löste das Krisenmanagement der Gründerjahre ab.
1986 wurde beschlossen, den sich wandelnden Aufgaben und dem geänderten Selbstverständnis auch im Namen Rechnung zu tragen und den Ausschuss in "AWWR - Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr" umzubenennen.
Aufgrund häufig auftretender Gewässerverschmutzungen und dem unbefriedigenden Informationsfluss darüber wurde 1986 ein gegenseitiger Benachrichtigungsplan ins Leben gerufen, der sogenannte Öl- und Giftalarmplan, heute umbenannt in AWWR Meldeplan Ruhr.
Im Jahr 1987 legte die AWWR erstmalig die Zielwerte für die Qualität des Ruhrwassers der Öffentlichkeit vor. Im Sinne des vorbeugenden Gewässerschutzes gründete die AWWR im März 1992 mit der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe die Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft im Ruhreinzugsgebiet und startete ihr aktives Engagement für die Minimierung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenbehandlungs-mitteln in die Gewässer. Seither ist es Aufgabe der Kooperation, nachteilige Veränderungen der Wasserqualität der Ruhr und ihrer Zuflüsse durch eine gewässerschutzorientierte Beratung für die Landwirte, Gartenbauer und weiterer Anwender von PSM zu verhindern bzw. zu beheben.
Das Haupt- und Gründungsthema Wassermangel wurde in den 1990er Jahren abgelöst. Vor dem Hintergrund sinkenden Wasserbedarfs durch Rückgang von Kohle und Stahl entstanden freie Kapazitäten bei fast allen Wasserwerken an der Ruhr. Von daher waren nicht mehr fehlende Wassergewinnungskapazitäten und drohender Wassermangel die AWWR-Themen, sondern die Aufrechterhaltung einer preisgünstigen, sicheren und qualitativ einwandfreien Trinkwasserversorgung bei sinkender Wasserabgabe, die im Sinne einer ökologisch ausgerichteten und ökonomisch effizienten Wasserversorgung zu lösen waren und auf der Versorgungsseite zu sinnvollen Kooperationen führte.
In Folge wurden zwischen 1990 und 2016 Wasserrechte in Höhe von mehr als 100 Mio. Kubikmeter nicht mehr verlängert oder zurückgegeben und Wassergewinnungsanlagen aufgegeben. Den Rückgang der Entnahmemengen aus der Ruhr verdeutlicht die folgende Grafik eindrucksvoll:
(Quelle: Ruhrverband)
2006 entstand mit dem sogenannten PFT-Skandal ein von Herstellerseite verursachtes großes Problem für die Trinkwasserversorger an der Ruhr. Gesundheitsschädliche perfluorierte Tenside gelangten durch mit Industrieklärschlämmen vermischte Düngemittel über die Äcker im Sauerland in die Ruhr. Die hohen Konzentrationen konnten nicht mit den bis dato üblichen Verfahren aus dem Trinkwasser gehalten werden und die Wassergewinnung musste im Eilverfahren mit Pulveraktivkohledosieranlagen aufgerüstet werden, um diesen neuen Stoff eliminieren zu können. (Übrigens wurde am Ende des Strafprozesses gegen den Verursacher niemand zur Rechenschaft gezogen.)
Dieser mit größte Umweltskandal NRWs veranlasste die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr im August 2006 ein Papier zur gemeinsamen Verantwortung und zum kooperativen Handeln für eine hohe Trinkwasserqualität und Gesundheit - die Arnsberger Vereinbarung - zu unterzeichnen. Hier wurden grundlegende Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Stoffeinträgen in die Ruhr getroffen, wie die Entwicklung von allgemeingültigen Zielvorgaben für die Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung und gemeinsame Anstrengungen zur Vermeidung von Einträgen an der Quelle. 2008 wurde mit der Vereinbarung über das Programm „Reine Ruhr“ zwischen der Landesregierung und den Wasserversorger an der Ruhr ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Gewässer- und Trinkwasserqualität im Hinblick auf den Eintrag von Spurenstoffen ins Leben gerufen. Hier wurde die Ertüchtigung und die Investition in den Bau weitergehender Aufbereitungstechnik für die Ruhrwasserwerke von insgesamt 300 Millionen Euro entschieden.
2009 entschlossen sich die damals 17 Wasserversorgungs-Unternehmen zur Vereinsgründung und beschlossen auf der Herbst-Mitgliederversammlung ihre Satzung und den Antrag auf Eintrag in das Vereinsregister. Am 07.02.2010 erfolgte der Eintrag der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e. V. ins Vereinsregister.
Die AWWR heute
Heute versorgen die mittlerweile 18 Wasserversorgungsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr von ihrer Quelle in Winterberg bis zur Mündung in den Rhein insgesamt 4,6 Millionen Menschen, Gewerbe und Industrie im Ruhrgebiet und darüber hinaus mit jährlich rund 250 Millionen Kubikmetern Trinkwasser. Die AWWR steht als Interessensvertretung für eine mengenmäßig stets ausreichende sowie qualitativ einwandfreie Trinkwassererzeugung im Ruhreinzugsgebiet und kümmert sich vorrangig um den vorsorgenden Gewässerschutz, u. a. durch ein eigenes umfängliches Spurenstoff-Monitoring.
2011 begann der im Programm Reine Ruhr zur Vorsorge beschlossene Prozess der Errichtung Weitergehender Aufbereitungsanlagen (WAA) als Ergänzung zur naturnahen Wasseraufbereitung. Die über die bisherige Aufbereitungstechnik hinausgehenden Reinigungsstufen schaffen eine noch höhere Sicherheit gegenüber neuen mikrobiologischen oder chemischen Wasserinhaltsstoffen. 18 Wasserwerke wurden seither ertüchtigt und über 200 Mio. Euro dafür investiert. Noch drei weitere sich bereits im Bau befindende WAA müssen fertiggestellt werden, dann ist für alle Werke der höchste technische Standard etabliert und die Trinkwasserqualität für die kommenden Generationen gesichert.
Seit 2018 beschäftigt sich die AWWR intensiv mit vorausschauenden Maßnahmen hinsichtlich des Klimawandels, insbesondere mit der Verbesserung des Niedrigwassermanagements der Ruhr. Die extremen Dürrephasen in den Jahren 2018 bis 2020 haben das Talsperren-Management auf harte Belastungsproben gestellt. Den Kapazitäten der Talsperren, die die Ruhr während der Trocken- und Hitzeperioden speisen und somit das Rohwasser für die Trinkwasserproduktion garantieren, sind Grenzen gesetzt und diese kostbaren Vorräte und mit ihnen auch die zukünftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung gilt es für die AWWR vorausschauend zu schützen.
Damit die Trinkwassergewinnung klimaresilient aufgestellt ist, benötigt es einen größeren Handlungsspielraum für den Ruhrverband zur schonenden Bewirtschaftung seiner Talsperren als das Ruhrverbandsgesetz ihn momentan hergibt. Von daher ist das Vorantreiben der angestrebten Anpassung des Ruhrverbandsgesetzes mit neuen zukunftsfähigen Niedrigwasserabflüssen eine der wichtigsten aktuellen Aufgaben der AWWR gemeinsam mit dem Ruhrverband. Mehr Informationen dazu in der AWWR-Position zum Niedrigwassermanagement der Ruhr / Anpassung des Ruhrverbandsgesetzes.
Der Klimawandel trifft auch das Ruhreinzugsgebiet
Der Klimawandel trifft auch das Ruhreinzugsgebiet
- Trockenste Dekade im Ruhreinzugsgebiet seit 1894 (Quelle Ruhrverband)
Neben dem Niedrigwassermanagement bzw. der Durchsetzung der Ruhrverbands-gesetzesänderung stehen bei der AWWR weitere wichtige Punkte auf der Agenda, um sich den spürbaren Auswirkungen des Klimawandels entgegenzustellen. Hierzu gehören insbesondere die Verstärkung des Hochwasserschutzes seit dem fatalen Hochwasser im Sommer 2021, der Ausbau von Verbundlösungen und ein selektiver Kapazitätsausbau einzelner Wasserwerke, da die vormals historischen Überkapazitäten angesichts des erhöhten Trinkwasserbedarfs und der neuen Rekord-Förderzahlen nicht mehr vorhanden sind.
Die AWWR-Mitgliedsunternehmen stehen von jeher für Umweltschutz und Nachhaltigkeit, was heutzutage natürlich auch das Energiemanagement als wichtigen Punkt beinhaltet. So wird über Energieeffizienzsteigerungen und dem Ausbau von erneuerbaren Energien stetig daran gearbeitet, das Produkt Trinkwasser noch klimafreundlicher herzustellen. Bei der in vielen Ruhrwasserwerken erzeugten Wasserkraft bestehen keine weiteren Möglichkeiten, die Energiegewinnung zu maximieren. Die Rahmenbedingungen für die Genehmigungserteilung für Windkraft stehen aktuell noch einem schnellen Handeln entgegen. Um den Strombedarf in den Wasserwerken in noch höherem Maße über selbsterzeugte, regenerative Energie decken zu können, ist von daher der weitere Ausbau von Photovoltaik-Anlagen, kurz PV-Anlagen, in den Wasserwerken die zukunftsfähige Lösung.
Die meisten Ruhrwasserwerke sind bereits mit PV-Anlagen auf den Dachflächen der Betriebsgebäude ausgestattet und werden in Zukunft noch weiter ausgebaut. Hierfür bieten sich die Dachflächen der neu gebauten „Weitergehenden Aufbereitungsanlagen“ (WAA) an. Ein sehr großer Schritt wird die Errichtung von selbstbetriebenen PV-Freiflächenanlagen auf den Wasserwerksgeländen sein. Die ersten Freiflächenanlage ihrer Art in der Wasserschutzzone II sind bei zwei AWWR-Mitgliedsunternehmen in Betrieb gegangen und haben bundesweit ein klares Zeichen für erneuerbare Energien in der Trinkwasserversorgung gesetzt.
So gewinnen die Ruhrwasserwerke mit Wasserkraft, Notstromaggregaten und der neuen Generation von PV-Anlagen eine sehr hohe Energiesicherheit und haben auch im Hinblick auf eventuelle Blackout-Szenarien in der aktuellen Energiekrise ihre Hausaufgaben gemacht.
Die Themen, die die AWWR heute umtreiben, sind also teils bereits aus ihrer Geschichte bekannte:
Diese für die Trinkwasserversorgung relevanten Punkte können in einer starken Gemeinschaft besser und erfolgreicher gemeistert werden. Von daher:
„Wenn die AWWR und ihre Fachausschüsse nicht schon gegründet wären, müssten wir es spätestens heute tun!“
(Bernd Heinz, Vorsitzender der AWWR)
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Vordere Reihe: Dr. Sierp (Ruhrverband/Ruhrtalsperrenverein, Essen), Direktor Imhoff (GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen), Direktor Dr. Prüß (Ruhrverband/Ruhrtalsperrenverein, Essen), Direktor Dr. Dinsing (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft, Mülheim), Dr. König (Ruhrverband/Ruhrtalsperrenverein, Essen)
Mittlere Reihe: Dr. Dr. Haack (Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen), Direktor Kellermann (GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen), NN
Hintere Reihe: Prof. Dr. Bucksteeg (Ruhrverband/Ruhrtalsperrenverein, Essen), Stadtrat Kohl (Stadtwerke Hagen), Oberregierungsbaudirektor Köster (MELF, Düsseldorf), Direktor Potrykus (Stadtwerke Essen), Direktor Wilms (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft, Mülheim), Direktor Prof. Dr. Wüstenberg (Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen), Ministerialdirigent Klosterkemper (MELF, Düsseldorf)