Europäisches Fließgewässermemorandum
Zielwerte für die Qualität des Ruhrwassers und deren Überwachung
Zukunftsweisende Wasserversorgung beinhaltet die Verantwortung für einen vorsorgenden Ressourcen- und Verbraucherschutz. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) kommen dieser Verpflichtung sowohl standortbezogen als auch durch eine Vielzahl an gemeinsamen Maßnahmen nach. Dazu zählt auch die langjährige, intensive Überwachung der Ruhrwassergüte, mit deren Hilfe örtliche und zeitliche Veränderungen erfasst und für die Trinkwassergewinnung bewertet werden.
Grundlage hierzu sind die im Europäischen Fließgewässermemorandum zur qualitativen Sicherung der Trinkwassergewinnung gemeinsam mit weiteren Verbänden gesetzten Zielvorstellungen, die im Jahr 2013 zuerst definiert wurden. Es kann als großer Erfolg der guten Zusammenarbeit zwischen der AWWR, dem Ruhrverband und der Landwirtschaft im Ruhreinzugsgebiet gewertet werden, dass heute strengere Maßstäbe formuliert werden können als vor zehn Jahren.
Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge aus der Landwirtschaft wurden minimiert und durch den kontinuierlichen Ausbau der Kläranlagen anthropogene Stoffe dem Wasserkreislauf entzogen. Regelmäßig wird auch das zu untersuchende Spektrum an Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der AWWR auf die aktuellen Verhältnisse angepasst und die Zustimmung der zuständigen Überwachungsbehörden dazu eingeholt.
Die AWWR dokumentiert mit diesen Aktivitäten ihren Willen, zusätzlichen Belastungen und deren Eintragsquellen in das Rohwasser frühzeitig entgegenzutreten und der Reinhaltung des Ruhrwassers zum Schutz der Trinkwasserkonsumenten die angemessene Priorität einzuräumen.
Im März 2020 hat die ERM-Koalition das Fließgewässermemorandum 2020 verabschiedet. Für einen wirksamen Gewässerschutz ist seitens Politik und Verwaltung die Umsetzung konsequenter Maßnahmen erforderlich: Transparenz bei der Einleitung von Stoffen, strenge Zulassungskriterien für Chemikalien sowie Inverantwortungsnahme der Verursacher von Mikroverunreinigungen.