AWWR-Position zu Erneuerbarer Stromproduktion in Wasserwerken
Die AWWR unterstützt eine risikobasierte Nutzung erneuerbarer Stromerzeugung in Wasserschutzgebieten. Vor 100 Jahren gab es an der Ruhr einen Technologiesprung zur Nutzung von Wasserkraft zur Trinkwasserversorgung. Jetzt ist ein weiterer Sprung mit Photovoltaik, Stromspeicher und Windkraft für nachhaltiges Trinkwasser umsetzbar. Die AWWR-Mitglieder wollen eine aktive Rolle zur klimaneutralen Trinkwasserversorgung im Einklang mit dem Trinkwasserschutz einnehmen. Erste größere PV-Pilotanlagen konnten in der Schutzzone II trotz schwieriger Genehmigungsaspekte umgesetzt werden, weitere Projekte sind vorgeplant. Deren Genehmigungsverfahren sollten rasch durchgeführt werden. Dabei können bewährte Technologien genutzt werden, deren Einsatz im Wasserschutzgebiet durch Maßnahmen zur Risikobeherrschung mit dem Gewässerschutz vereinbar sind, um eine nachhaltige Trinkwasserversorgung für 4,6 Mio. Menschen im Ruhreinzugsraum voranzutreiben. Daher setzt sich die AWWR für einen Ausbau erneuerbarer Energien bei der Trinkwasserversorgung ein.
Zeitenwende: „Sowohl als auch“ statt „entweder oder“ bei Trinkwasser und Erneuerbarer Stromerzeugung
- Trinkwasserschutz geht vor Stromerzeugung, aber eine risikobasierte Koexistenz ist machbar und notwendig zum Erreichen der Klimaschutzziele und sichert nachhaltig die Trinkwasserversorgung.
Ansätze und Forderungen
- Ausschließliche Nutzung risikoarmer, technologisch ausgereifter und gewässerverträglicher Technologien, d.h. aktuell Photovoltaik, Windkraft und Stromspeicher mit jeweils speziellem Technologiefokus.
- Bau und Betriebes von Anlagen für erneuerbare Energien in Wasserschutzzonen zur überwiegenden bis ausschließlichen Eigenstromnutzung der Wasserwerke.
- Durch individuelle Risikobewertungen mit Behördenbeteiligung sind alle Standortpotenziale unter Wahrung des Gewässerschutzes realisierbar – generelle formale Ausschlüsse gefährden die Zielerreichung der Klimaneutralität.
- Eigene erneuerbare Stromerzeugung unterstützt Versorgungssicherheit und Blackout-Resilienz, insbesondere mit Speichern. Der Einsatz Kraftstoff-betriebener Notstromaggregate kann perspektivisch vermieden oder verringert werden.
- Erneuerbare Energien in Wasserwerken sind technisch notwendige Anlagen für eine sichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung – reiner Fremdbezug reicht nicht.
- Kein wertvoller Flächenverbrauch in Wasserwerken durch „dual use“ auf u.a. Abstandsflächen mit bisher extensiver Nutzung.
- Eigenanlagen der Wasserversorger bieten höchsten Schutz der Trinkwasserressource – Bau und Betrieb analog bisheriger Standards.
- Es sind Anlagentechniken ohne bzw. mit nur geringen/akzeptablen Wassergefährdungspotenzialen hinsichtlich Materialien und Betriebsstoffe verfügbar.
- Optimale Nutzung erneuerbarer Energien nach Dargebot von Sonne und Wind durch flexibleren Werksbetrieb (Bsp.: smartes Energiemanagement im Wasserwerk Echthausen).
- Hohe AWWR-Investitionsbereitschaft zur Stabilisierung der Wasserpreise statt Strom- und Wasserpreissprünge.
Die Ruhrwasserwerke sehen sich als aktiven Lösungsteil der Energiewende. Hierfür sind Genehmigungsprozesse und bisherige Ausschlusskriterien risikoadäquat anzupassen.